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   OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 9 W 79/97   

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https://dejure.org/1997,35318
OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 9 W 79/97 (https://dejure.org/1997,35318)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.1997 - 9 W 79/97 (https://dejure.org/1997,35318)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 1997 - 9 W 79/97 (https://dejure.org/1997,35318)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbringen eines Befangenheitsantrags gegen den zuständigen Richter nach Einreichung von Schriftsätzen zur Entschuldigung der Verspätung eines Antrags auf Verweisung zu einer anderen Kammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 9 W 79/97
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem (vorläufigen) Streitwert der Hauptsache (Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 3, Rn. 16, Stichwort: Ablehnung; BGH NJW 1968, 796).
  • OLG Koblenz, 17.09.1985 - 4 W 527/85

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerde; Ablehnungsrecht; Verlust; Abhilfe; Vorlegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 9 W 79/97
    Es genügt jedes prozessuale und der Erledigung eines Streitpunktes dienende Handeln des Ablehnenden (OLG Koblenz MDR 1986, 60 [OLG Koblenz 17.09.1985 - 4 W 527/85] ).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2000 - 9 W 30/99

    Richterablehnung und Einlassen in die Verhandlung

    Damit soll Klarheit über die Besetzung der Richterbank geschaffen und der Rechtsstreit beschleunigt werden (Feiber in MünchKomm/ZPO, § 43 Rz. 4; vgl. auch OLG Stuttgart v. 25.11.1997 - 9 W 79/97, OLGR Stuttgart 1998, 75 f; KG v. 4.9.1997 - 28 W 6249/97, KGR Berlin 1998, 33 f).

    Als ein Einlassen in die Verhandlung in diesem Sinne wird deshalb jedes prozessuale und der Erledigung eines Streitpunktes dienende Handeln der Partei angesehen, das eine Sachbearbeitung durch den Richter ermöglicht, insbesondere auch das Einreichen von Schriftsätzen (OLG Stuttgart v. 25.11.1997 - 9 W 79/97, OLGR Stuttgart 1998, 75 f, m.w.N.; KG v. 4.9.1997 - 28 W 6249/97, KGR Berlin 1998, 33 f).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 11 W 89/09

    Verlust des Ablehnungsrechts durch Einreichen eines Schriftsatzes

    Teilweise wird zwar vertreten, dass ein Einlassen in eine Verhandlung durch die Einreichung von Schriftsätzen nur im schriftlichen Verfahren oder in Verfahren mit fakultativer mündlicher Verhandlung angenommen werden könne und Schriftsätze, die die mündliche Verhandlung lediglich vorbereiten, noch nicht selbst ein Verhandeln im Sinne des § 43 ZPO darstellten (so etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 10.11.1997, Az. 4 W 679/97, Juris Rn. 2; vgl. ferner Heinrich, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 43 Rn. 2; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.1997, Az. 9 W 79/97, Juris Rn. 6; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 43 Rn. 4).
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